Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG:
- Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer*innen zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
- Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer*innen:
- die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
- und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
Die Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2014 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.