19. 03. 2024

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  • Bußgelder bei Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung
    Der Transport gefährlicher Güter unterliegt einer Reihe strenger Regeln und Vorschriften.
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    • Da eine unsach­gemäße Behandlung der Gefahr­güter im Falle eines Unfalls nicht nur die Umwelt sondern auch den Fahrer sowie seine Mit­menschen ge­fähr­den kann, folgen auf Verstöße gegen die Gefahrgut­verord­nung hohe Buß­gelder. Der Verband für bürger­nahe Verkehrs­politik e.V. stellt nun einen Bußgeld­katalog zum Thema „Gefahrgut“ auf seinem kosten­losen Rat­geber­portal bussgeld-info.de zur Verfügung.

      Wer mit dem LKW gefähr­liche Güter trans­portiert, dem obliegt eine besondere Verant­wortung. Daher enthält der Buß­geld­katalog hohe Strafen für Fahrer, die bei einem Gefahr­gut­transport die Regeln miss­achten und sich nicht sach­gemäß verhalten. Gefährliche Stoffe werden anhand ihrer Eigen­schaften in 8 ver­schiedene Klassen sowie eine Sonder­klasse eingeteilt. Unab­hängig davon, um welche Gefahrgut­klasse es sich handelt, liegt die Priorität auf der Sicher­heit und nicht auf der Schnellig­keit des Transports. Daher haben LKW- Fahrer die Aufgabe, bei schlechter Wit­terung oder schlechten Sicht­verhält­nissen, die Fahrt sofort zu unter­brechen und einen Park­platz aufzu­suchen. LKW-Fahrern, die solche Regeln miss­achten, drohen neben hohen Buß­geldern auch Punkte in Flensburg. Beson­ders hoch sind die Strafen bei Ver­stößen gegen die StVO während des Gefahrgut­trans­portes angelegt. Demnach folgt neben einem Punkt in Flensburg auch ein Bußgeld von 405 €, wenn eine Fahrt ange­ordnet und zuge­lassen wurde, obwohl sich das Fahr­zeug nicht im vor­schrifts­gemäßen Zustand befindet. Kommt es dann noch zu einem Unfall, müssen neben einem Punkt in Flensburg zusätzlich 585 € gezahlt werden.
      Bei Verstößen gegen die Verkehrs­sicher­heit beim Gefahr­gut­transport können neben dem LKW – Fahrer aber auch andere Verant­wortliche im Transport­unter­nehmen mit Buß­geldern bestraft werden. Zum Beispiel trägt der LKW- Fahrer nicht allein die Ver­antwortung dafür, dass sich ein LKW im ordnungs­gemäßen Zustand befindet und regel­mäßig über­prüft und ge­wartet wird. Auch der Chef des Transport­unter­nehmens hat die Pflicht, den Zustand des Gefahrgut­transporters regel­mäßig zu kontrol­lieren. Demnach kann auch dieser mit Buß­geldern und Punkten in Flensburg belangt werden.

      Den aktuellen Buß­geld­katalog zum Thema „Gefahrgut“ finden Sie hier. Neben weiteren Informationen zum Gefahrgut­transport und zur Gefahrgut­verordnung, bein­haltet das kosten­lose Ratgeberportal www.bussgeld-info.de auch weitere Buß­geld­kataloge für LKWs, PKWs und Fahrräder sowie einige ausländische Bußgeldkataloge.

      Über den Verband für bürger­nahe Verkehrs­politik e.V.
      Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Un­klar­heiten aus dem Verkehrs­recht zu beant­worten und zu besei­tigen. Hierfür veröffent­licht der VBFV e. V. Rechts­beiträge zum Ver­kehrs­recht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
      Über­geordnetes Ziel ist es, umfass­ende Infor­mations­portale zu schaffen, auf denen sich interes­sierte Bürger­innen und Bürger über sämtliche Aspekte des Ver­kehrs­rechts in Deut­schland infor­mieren können.