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Bußgelder bei Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung
Der Transport gefährlicher Güter unterliegt einer Reihe strenger Regeln und Vorschriften.mehr…-
Da eine unsachgemäße Behandlung der Gefahrgüter im Falle eines Unfalls nicht nur die Umwelt sondern auch den Fahrer sowie seine Mitmenschen gefährden kann, folgen auf Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung hohe Bußgelder. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. stellt nun einen Bußgeldkatalog zum Thema „Gefahrgut“ auf seinem kostenlosen Ratgeberportal bussgeld-info.de zur Verfügung.
Wer mit dem LKW gefährliche Güter transportiert, dem obliegt eine besondere Verantwortung. Daher enthält der Bußgeldkatalog hohe Strafen für Fahrer, die bei einem Gefahrguttransport die Regeln missachten und sich nicht sachgemäß verhalten. Gefährliche Stoffe werden anhand ihrer Eigenschaften in 8 verschiedene Klassen sowie eine Sonderklasse eingeteilt. Unabhängig davon, um welche Gefahrgutklasse es sich handelt, liegt die Priorität auf der Sicherheit und nicht auf der Schnelligkeit des Transports. Daher haben LKW- Fahrer die Aufgabe, bei schlechter Witterung oder schlechten Sichtverhältnissen, die Fahrt sofort zu unterbrechen und einen Parkplatz aufzusuchen. LKW-Fahrern, die solche Regeln missachten, drohen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg. Besonders hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen die StVO während des Gefahrguttransportes angelegt. Demnach folgt neben einem Punkt in Flensburg auch ein Bußgeld von 405 €, wenn eine Fahrt angeordnet und zugelassen wurde, obwohl sich das Fahrzeug nicht im vorschriftsgemäßen Zustand befindet. Kommt es dann noch zu einem Unfall, müssen neben einem Punkt in Flensburg zusätzlich 585 € gezahlt werden.
Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit beim Gefahrguttransport können neben dem LKW – Fahrer aber auch andere Verantwortliche im Transportunternehmen mit Bußgeldern bestraft werden. Zum Beispiel trägt der LKW- Fahrer nicht allein die Verantwortung dafür, dass sich ein LKW im ordnungsgemäßen Zustand befindet und regelmäßig überprüft und gewartet wird. Auch der Chef des Transportunternehmens hat die Pflicht, den Zustand des Gefahrguttransporters regelmäßig zu kontrollieren. Demnach kann auch dieser mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belangt werden.
Den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „Gefahrgut“ finden Sie hier. Neben weiteren Informationen zum Gefahrguttransport und zur Gefahrgutverordnung, beinhaltet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeld-info.de auch weitere Bußgeldkataloge für LKWs, PKWs und Fahrräder sowie einige ausländische Bußgeldkataloge.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.
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Da eine unsachgemäße Behandlung der Gefahrgüter im Falle eines Unfalls nicht nur die Umwelt sondern auch den Fahrer sowie seine Mitmenschen gefährden kann, folgen auf Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung hohe Bußgelder. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. stellt nun einen Bußgeldkatalog zum Thema „Gefahrgut“ auf seinem kostenlosen Ratgeberportal bussgeld-info.de zur Verfügung.
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