Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer*innen zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Fristen:
Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2014 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.
Zur Harmonisierung des Weiterbildungsrhythmus gibt es in Deutschland folgende Übergangsfrist:
Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, können die die Frist um bis zu 2 Jahre überschreiten, z.B. wenn die ärztliche Untersuchung in diesem Zeitraum fällig ist.
Inwieweit andere EU-Staaten diese Regelung übernehmen oder akzeptieren ist allerdings nicht bekannt.
Zielgruppe:
Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer*innen:
die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
Ziele der Weitbildung:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
Vertiefung der relevanten Vorschriften - Verbesserung der Verkehrs- und Umweltsicherheit
Bewusstseinsbildung für die wirtschaftlichen Anforderungen im Dienstleistungs- und Logistikbereich
Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Themen:
Modul 1: Eco-Fahren und Assistenzsysteme
Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention
Modul 5: Ladungssicherung
Ausbildung
Die Weiterbildung kann in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden, z. B. eine Schulung pro Jahr.
Sie findet in modularen Seminaren in Ihrem Unternehmen statt.
Termine können individuell vereinbart werden.
Teilnehmerzahl
max. Teilnehmerzahl: 25 (vorbehaltlich der Anerkennung durch die zuständige Behörde)
im Modul 1 Eco-Training mit Fahr- und Spartraining max. Teilnehmerzahl: 10
Zeugnis / Gültigkeit:
Die Weiterbildung wird durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. In Deutschland erfolgt hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2026). Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.
Seminardauer:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden. Sie kann sowohl als Unterrichtsblock mit einer Dauer von 1 Woche oder in 5 Modulen mit einer Dauer von 7 Stunden je Modul durchgeführt werden.