14. 10. 2024

In-House Seminar

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG

adr-schulung + gefahrgut-kurse

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG:



Zielsetzung:

  • Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer*innen zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Fristen:

  • Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2014 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.
  • Zur Harmonisierung des Weiterbildungsrhythmus gibt es in Deutschland folgende Übergangsfrist:
    Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, können die die Frist um bis zu 2 Jahre überschreiten, z.B. wenn die ärztliche Untersuchung in diesem Zeitraum fällig ist.
  • Inwieweit andere EU-Staaten diese Regelung übernehmen oder akzeptieren ist allerdings nicht bekannt.

Zielgruppe:

  • Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer*innen:
    • die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
    • und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern

Ziele der Weitbildung:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
  • Vertiefung der relevanten Vorschriften - Verbesserung der Verkehrs- und Umweltsicherheit
  • Bewusstseinsbildung für die wirtschaftlichen Anforderungen im Dienstleistungs- und Logistikbereich
  • Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Themen:

  • Modul 1: Eco-Fahren und Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Ladungssicherung

Ausbildung

  • Die Weiterbildung kann in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden,
    z. B. eine Schulung pro Jahr.
    Sie findet in modularen Seminaren in Ihrem Unternehmen statt.
  • Termine können individuell vereinbart werden.

Teilnehmerzahl

  • max. Teilnehmerzahl: 25 (vorbehaltlich der Anerkennung durch die zuständige Behörde)
  • im Modul 1 Eco-Training mit Fahr- und Spartraining max. Teilnehmerzahl: 10

Zeugnis / Gültigkeit:

  • Die Weiterbildung wird durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. In Deutschland erfolgt hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2026). Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.

Seminardauer:

  • Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden. Sie kann sowohl als Unterrichtsblock mit einer Dauer von 1 Woche oder in 5 Modulen mit einer Dauer von 7 Stunden je Modul durchgeführt werden.

Kosten:

  • Staffelpreise auf Anfrage