Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG:
Zielsetzung:
- Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer*innen zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Fristen:
- Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2014 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.
- Zur Harmonisierung des Weiterbildungsrhythmus gibt es in Deutschland folgende Übergangsfrist:
Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, können die die Frist um bis zu 2 Jahre überschreiten, z.B. wenn die ärztliche Untersuchung in diesem Zeitraum fällig ist. - Inwieweit andere EU-Staaten diese Regelung übernehmen oder akzeptieren ist allerdings nicht bekannt.
Zielgruppe:
- Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer*innen:
- die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
- und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
Ziele der Weitbildung:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
- Vertiefung der relevanten Vorschriften - Verbesserung der Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Bewusstseinsbildung für die wirtschaftlichen Anforderungen im Dienstleistungs- und Logistikbereich
- Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Themen:
- Modul 1: Eco-Fahren und Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Ladungssicherung
Ausbildung
- Die Weiterbildung kann in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden,
z. B. eine Schulung pro Jahr.
Sie findet in modularen Seminaren in Ihrem Unternehmen statt. - Termine können individuell vereinbart werden.
Teilnehmerzahl
- max. Teilnehmerzahl: 25 (vorbehaltlich der Anerkennung durch die zuständige Behörde)
- im Modul 1 Eco-Training mit Fahr- und Spartraining max. Teilnehmerzahl: 10
Zeugnis / Gültigkeit:
- Die Weiterbildung wird durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. In Deutschland erfolgt hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2026). Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch „alter Führerscheine“ in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.
Seminardauer:
- Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden. Sie kann sowohl als Unterrichtsblock mit einer Dauer von 1 Woche oder in 5 Modulen mit einer Dauer von 7 Stunden je Modul durchgeführt werden.
Kosten:
- Staffelpreise auf Anfrage