Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die Gefahrgutfahrer*innen besitzen müssen, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können, und dient zur Erlangung der Sachkunde für den Erwerb der ADR-Card nach Kap. 8.2 ADR.
Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmenden nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Card nach Kap. 8.2 ADR.
Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation - Begleitpapiere
Kennzeichnung und Bezettelung, orangefarbene Tafeln
Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Zeugnis / Gültigkeit:
Die gültige ADR-Card Stückgut wird erweitert, das Ablaufdatum bleibt unverändert.
Die Fortbildungsschulung zur Verlängerung der ADR-Card kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Card ohne Zeitverlust besucht werden.
Lehrgangsdauer:
1 Tag (8 UE + 30 Min. Prüfung)
Samstag 08.00 - 17.00 Uhr
Kosten:
Teilnehmergebühren: 285,00 Euro
Lernmittel: incl.
Prüfungs-/IHK-Gebühren: 50,00 Euro in München
Eine kleine Brotzeit ist in der Teilnehmergebühr enthalten.
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.