Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen
Innerbetrieblicher Transport
Zielsetzung: Mitarbeiter*innen, die mit Gefahrstoffen / Gefahrgütern umgehen, müssen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.
Mit diesem Seminar wird die in GefStoffV § 14 Abs. 2 verankerte Verpflichtung erfüllt.