Zielsetzung: Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer/-innen:
die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
Die Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2016 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.