02. 05. 2024

Gefahrgutseminare

…Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG

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Infos zum Seminar

Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG
  • Zielsetzung: Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
  • Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer/-innen:
    • die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
    • und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
    Die Weiterbildung muss erstmalig bis zum 10.09.2016 nachgewiesen werden und ist danach alle 5 Jahre zu wiederholen.

Anfragen / Kontakt: