Infos zum Seminar
Berufskraftfahrerweiterbildung LKW nach BKrFQG
- Zielsetzung: Mit der Einführung der EG-Richtlinie 2003/59/EG und des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes werden Berufskraftfahrer zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
- Diese Weiterbildung betrifft u.a. Lkw-Fahrer/-innen:
- die ihren Führerschein C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben haben
- und die mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zGG Güter zu gewerblichen Zwecken befördern
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Tel: +49 (0) 9951 9842-0
info@schiffner-gefahrgut.de