Lehrgang zum Erwerb und zur Verlängerung des Befähigungsscheins
gemäß §20 SprengG
- Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die Teilnehmer|innen besitzen müssen, um den Befähigungsschein nach § 20 SprengG für den Empfang, den Umgang und das Verbringen von Explosivstoffen zu erwerben.
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