02. 11. 2024

Sachkundelehrgang (Erstschulung) gem. TRGS 520

…Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen

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Ausführliche Informationen

Sachkundelehrgang (Erstschulung) gem. TRGS 520
Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen

Zielsetzung:

  • Die Teilnehmer*innen erwerben den Qualifikationsnachweis, der nötig ist für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen.

Zielgruppe:

  • Betreiber*innen von stationären und mobilen Sammelstellen und deren Mitarbeiter*innen
  • Zulieferfirmen
  • Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Umweltschutzbeauftragte von Kommunen, Betrieben, Umweltschutzbehörden

Seminarinhalte:

  • Die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 520) ist im September 1993 in Kraft getreten und wurde zuletzt im Januar 2012 neu veröffentlicht.
    Hier werden die Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, soweit sie dort in begrenzten Mengen anfallen, festgelegt. Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal, das in diesen Sammelstellen eingesetzt wird, festgeschrieben.

Wichtig:

  • Das Zeugnis der Sachkunde wird den Teilnehmer*innen nur ausgehändigt werden, wenn der Nachweis über den Besuch eines Ersthelfer-Kurses erbracht wurde Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Lehrganges nicht älter als 24 Monate sein.

Referenten:

  • Hans Egner, Gefahrgutbeauftragter, Betriebsbeauftragter für Abfall
  • Dr. med. Richard Rumler, AMD der Tiefbau-BG
  • Christoph Spilger, Rechtsanwalt, Landshut
  • Dipl.-Ing. chem. Horst Beutler, Sicherheitsingenieur

Zeugnis / Gültigkeit:

  • Der Lehrgang endet mit einer Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zeugnis, das als Qualifikationsnachweis durch die Behörden anerkannt ist.
  • Gültigkeit: Der Sachkenntnisse sind jährlich aufzufrischen.
    Der Erste-Hilfe-Lehrgang muss alle 2 Jahre wiederholt werden.

Lehrgangsdauer:

  • 3 Tage

Kosten:

  • Teilnehmergebühren: 990,00 Euro
  • Enthalten sind:
    Teilnehmerunterlagen
    Prüfungs- und Zertifikatsgebühren
    Tagungsverpflegung

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.