Weitere Infos für Gefahrgutfahrer
Fortbildungsschulung
zur Verlängerung der ADR-Card
Zielsetzung:
- Der Lehrgang vertieft Kenntnisse, die Gefahrgutfahrer*innen besitzen müssen, um die Aufgaben und Pflichten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen zu können. Die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist für Fahrzeugführer*innen vorgeschrieben, deren noch gültige ADR-Card verlängert werden soll.
Zielgruppe:
- Personen, die Gefahrgut der verschiedenen Gefahrenklassen
- als Versandstücke oder als Schüttgut in kennzeichnungspflichtiger Menge
- in Tankfahrzeugen
- in Aufsetztanks
- in Batteriefahrzeugen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter
- in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von mehr als 3.000 Liter
- wie explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1 )
- wie radioaktive Stoffe (Klasse 7 )
befördern und deren noch gültige ADR-Card verlängert werden soll.
Seminarinhalte:
- Allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation - Begleitpapiere
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Zeugnis / Gültigkeit:
- Die ADR-Card ist für 5 Jahre gültig. Im fünften Jahr muss eine Fortbildungsschulung besucht werden, die ebenfalls mit einer Erfolgskontrolle endet. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Card ohne Zeitverlust besucht werden.
Lehrgangsdauer:
- 1,5 Tage (12 UE + 30 Min. Prüfung)
- Freitag 17.00 – 20.30 Uhr
Samstag 08.00 – 16.00 Uhr
Kosten:
- Teilnehmergebühren: 270,00 Euro
- Lernmittel: incl.
- Prüfungs-/IHK-Gebühren: 50,00 Euro in München oder
- Prüfungs-/IHK-Gebühren: 60,00 Euro in Passau
- Eine kleine Brotzeit ist in der Teilnehmergebühr enthalten.
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.