23. 11. 2024

Lehrgang zum Erwerb und zur Verlängerung des Befähigungsscheins

…gemäß §20 SprengG

adrschein + adr-schulung

Ausführliche Informationen

Lehrgang zum Erwerb und zur Verlängerung des Befähigungsscheins
gemäß §20 SprengG

Zielsetzung:

  • Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, die Teilnehmer*innen besitzen müssen, um den Befähigungsschein nach § 20 SprengG für den Empfang, den Umgang und das Verbringen von Explosivstoffen zu erwerben.

Zielgruppe:

  • Personen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff entgegennehmen oder befördern.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre;
    aktuelle Unbedenklich­keits­bescheinigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes;

Seminarinhalte:

  • Rechtsvorschriften über das Verbringen, den Umgang und den Erwerb von Explosivstoffen
  • Empfindlichkeit und Wirkungsweise
  • Unfallsichere Handhabung

Wichtig:

  • Für die Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsscheines ist die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengrecht erforderlich. Diese ist mindestens 6 Wochen vor dem Kurs bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde (in Bayern bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen.
    Mit dem Schulungsnachweis ist der Befähigungsschein ebenfalls bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.
    Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Zeugnis / Gültigkeit:

  • Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt, Schulungsnachweis für die Beantragung des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

Lehrgangsdauer:

  • 6 UE + 30 Min. Prüfung
  • Freitag 08.00 – 15.30 Uhr (mit Prüfung)
                08.00 – 14.15 Uhr (ohne Prüfung)

Kosten:

  • Teilnehmergebühren:
    395,00 € Erstschulung (incl. Prüfungsgebühr)
    295,00 € Wiederholungsschulung
  • Lernmittel: incl.

Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.